Verkehrsrecht in Lingen (Ems)
Führerschein, Bußgeld, Fahrverbot – schnelle Reaktion zählt
Im Verkehrsrecht sind Fristen oft kurz und die Konsequenzen eines Führerscheinentzugs spürbar. Ob Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot oder Trunkenheitsfahrt: Ich prüfe Ihre Situation umgehend und empfehle, was sinnvoll ist.
Leistungen im Verkehrsrecht
- Einspruch gegen Bußgeldbescheide
- Verteidigung bei Fahrverboten und Führerscheinentzug (§ 69 StGB)
- Vorbereitung auf die MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung)
- Unfallregulierung: Schadensersatz, Schmerzensgeld
- Strafrecht im Verkehr (§§ 315c, 316 StGB)
- Fahrerflucht (§ 142 StGB)
Bußgeldbescheid: zwei Wochen für den Einspruch
Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden (§ 67 OWiG). Bevor Sie sich zur Sache äußern, lohnt die Akteneinsicht: Messprotokoll, Eichschein, Schulungsnachweis des Messpersonals und Fahrerfoto zeigen, ob der Vorwurf hält. Über den Einspruch entscheidet am Ende das zuständige Amtsgericht.
Fahrverbot, Punkte und Führerschein
Ein Fahrverbot dauert ein bis drei Monate. Wer in den zwei Jahren davor kein Fahrverbot hatte, kann den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen – wichtig für Berufspendler im Emsland. Bei acht Punkten im Fahreignungsregister wird die Fahrerlaubnis entzogen. Bei Alkohol gilt: Ab 0,5 Promille drohen Bußgeld und Fahrverbot, ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor, und ab 1,6 Promille verlangt die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel eine MPU.
Nach einem Unfall: Ansprüche vollständig durchsetzen
Bei einem unverschuldeten Unfall muss die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners auch Ihre Anwaltskosten tragen. Ich kümmere mich um Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten, Wertminderung, Mietwagen oder Nutzungsausfall, Sachverständigenkosten und Schmerzensgeld – damit Ihnen nicht nur ein Teil ersetzt wird.
Straftaten im Straßenverkehr
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit am Steuer oder Gefährdung des Straßenverkehrs sind keine Ordnungswidrigkeiten mehr, sondern Straftaten. Neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe droht die Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Auch bei kleinen Parkremplern gilt: Wer den Unfallort verlässt, ohne angemessen zu warten oder die Feststellungen zu ermöglichen, macht sich strafbar. In diesen Verfahren ist eine frühe Verteidigung besonders wichtig, weil sich die Sperrfrist durch gezielte Maßnahmen oft verkürzen lässt.
Häufige Fragen zum Verkehrsrecht
Lohnt sich ein Einspruch gegen jeden Bußgeldbescheid?
Nicht immer. Ich prüfe die Akte und sage Ihnen offen, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat. Mit Rechtsschutzversicherung ist das Kostenrisiko meist gering.
Mein Führerschein wurde sichergestellt – was nun?
Machen Sie keine Angaben zur Sache und melden Sie sich zeitnah. Gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ist die Beschwerde möglich; oft geht es auch darum, die Sperrfrist so kurz wie möglich zu halten.
Wer zahlt nach einem Unfall den Anwalt?
Bei einem unverschuldeten Unfall die gegnerische Haftpflichtversicherung. Bei Mitverschulden werden die Kosten anteilig erstattet; den Rest übernimmt häufig die Rechtsschutzversicherung.
Termin vereinbaren
Persönlich in Lingen (Ems) oder bundesweit per Videocall. Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen – ich melde mich mit einer ersten Einschätzung.