Strafrecht & Strafverteidigung in Lingen (Ems)

Wenn Sie eine Vorladung erhalten oder eine Durchsuchung/Festnahme stattgefunden hat: Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und rufen Sie sofort an. +49 (0) 591 / 966 52 98

Erfahrene Verteidigung – von der Vorladung bis zur Revision

Über 20 Jahre Prozesserfahrung vor deutschen Gerichten bilden die Basis meiner Strafverteidigung. Ich kenne die Verfahrensabläufe, die strategischen Möglichkeiten und – was mindestens ebenso wichtig ist – die Grenzen des Machbaren. Meine Mandanten erhalten eine ehrliche Einschätzung ihrer Situation, keine falschen Versprechen.

Meine Leistungen im Strafrecht

  • Verteidigung bei Vorladungen als Beschuldigter
  • Vertretung in Ermittlungsverfahren (Akteneinsicht, Stellungnahmen)
  • Hauptverhandlung vor Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht
  • Revisionsverfahren
  • Jugendstrafrecht
  • Betäubungsmittelrecht (BtMG)
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Waffenstrafrecht (WaffG, KWKG)

Was tun bei einer Hausdurchsuchung?

Sofortmaßnahmen bei einer Durchsuchung

Lassen Sie die Beamten eintreten – körperlicher Widerstand ist strafbar. Beobachten Sie das Geschehen ruhig. Geben Sie keine Erklärungen oder Aussagen ab. Notieren Sie Namen und Dienstnummern. Rufen Sie sofort nach Abschluss der Durchsuchung Ihren Anwalt an: +49 (0) 591 / 966 52 98.

Strafverteidigung online – bundesweit

Mandanten außerhalb von Lingen können alle Beratungsleistungen per DSGVO-konformem Videocall in Anspruch nehmen – Aktenbesprechung, Strategiegespräch, Informationen zum Verfahrensstand.

Vorladung von der Polizei: erst Akteneinsicht, dann Aussage

Wer als Beschuldigter eine Vorladung der Polizei erhält – etwa von einer Dienststelle in Lingen oder im Emsland –, ist nicht verpflichtet, dort zu erscheinen oder Angaben zur Sache zu machen. Anders ist es bei einer Ladung durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht: Dort müssen Sie erscheinen, dürfen aber weiterhin schweigen.

Eine Aussage ohne Kenntnis der Ermittlungsakte ist selten klug. Als Verteidiger beantrage ich zunächst Akteneinsicht, bespreche den Inhalt mit Ihnen, und wir entscheiden gemeinsam, ob und wie Sie sich äußern. Den Termin bei der Polizei sage ich für Sie ab.

Strafbefehl erhalten? Zwei Wochen Frist

Ein Strafbefehl wird rechtskräftig wie ein Urteil, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt wird (§ 410 StPO). Die Frist ist kurz und wird nicht verlängert. Nach einem Einspruch kommt es zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht; der Einspruch kann auch auf die Höhe der Tagessätze beschränkt werden. Eine erste Verurteilung zu mehr als 90 Tagessätzen erscheint in der Regel im Führungszeugnis – mit möglichen Folgen für Beruf, Waffenbesitz oder Aufenthaltsstatus.

Strafverfahren im Raum Lingen: die zuständigen Gerichte

Strafsachen aus Lingen und Umgebung werden in erster Instanz meist vor dem Amtsgericht Lingen (Ems) verhandelt, schwerere Fälle vor dem Landgericht Osnabrück. Gegen Urteile des Amtsgerichts sind Berufung zum Landgericht Osnabrück und anschließend Revision zum Oberlandesgericht Oldenburg möglich. Die Verteidigung übernehme ich vor diesen Gerichten ebenso wie vor Gerichten in ganz Deutschland.

Festnahme und Untersuchungshaft

Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden. Ordnet dieser Untersuchungshaft an, ist die Mitwirkung eines Verteidigers gesetzlich vorgeschrieben. Angehörige können mich in dieser Situation direkt anrufen. Ich kläre, wo sich der Betroffene befindet, nehme Kontakt auf und prüfe, ob Haftgründe tatsächlich vorliegen oder ob mildere Mittel wie Meldeauflagen genügen. Bis dahin gilt auch hier: keine Angaben zur Sache.

Häufige Fragen zum Strafrecht

Muss ich zur Vorladung bei der Polizei gehen?

Als Beschuldigter nein. Sie können den Termin absagen oder absagen lassen. Sprechen Sie mit einem Verteidiger, bevor Sie sich schriftlich oder mündlich äußern.

Was passiert, wenn ich die Einspruchsfrist verpasse?

Dann wird der Strafbefehl rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nur möglich, wenn Sie ohne eigenes Verschulden verhindert waren; der Antrag muss innerhalb einer Woche nach Wegfall des Hindernisses gestellt werden.

Wer trägt die Kosten der Verteidigung?

Grundsätzlich der Mandant. Bei einem Freispruch erstattet die Staatskasse die notwendigen Auslagen im Rahmen der gesetzlichen Gebühren. In bestimmten Fällen wird ein Pflichtverteidiger bestellt, etwa bei Untersuchungshaft oder einer zu erwartenden Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Die Kosten bespreche ich mit Ihnen vorab.

Termin vereinbaren

Persönlich in Lingen (Ems) oder bundesweit per Videocall. Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen – ich melde mich mit einer ersten Einschätzung.

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